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Verschiedene Luftfahrtoperationen sollen unter bestimmten Bedingungen von Finanzmarktakteuren als „grün“ vermarktet werden dürfen. Das will die EU-Kommission durch Änderungen eines Durchführungsrechtsakts zur EU-Taxonomieverordnung erreichen.
21.06.2023
(aktualisiert am 19.06.2023 15:21 Uhr)