Das Bundeskartellamt ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der Deutschen Bahn einen Missbrauch von Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen darstellen.
Im Rahmen der Förderung von alternativen Antrieben von Bussen und die Verbesserung des ÖPNV-Angebots mittels Digitalisierung hat die NRW-Verkehrsministerin fünf Förderbescheide über insgesamt rund 4,7 Mio Euro überreicht.