Editorial
Anders als bisher, könne der Bedarf für Gasfernleitungsnetze und Stromübertragungsnetze nicht mehr in getrennten Prozessen nach unterschiedlichen Vorgaben ermittelt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden soll, stellte das NRW-Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie fest. Ein etablierter Prozess zur Ermittlung des Bedarfs für eine Wasserstoffinfrastruktur bestehe bisher noch gar nicht...
08.02.2023