Das Bundesfinanzministerium gewährt der gewerblichen Binnenschifffahrt Steuerfreiheit auf den alternativen Treibstoff HVO. Diese Option bietet die EU-Energiesteuerrichtlinie, wie der Binnenschifffahrtsverband BDB mitteilte.
Bereits im April 2024 haben Siemens Mobility und Tyczka Hydrogen aus Geretsried eine Absichtserklärung (Letter of Intent – LoI) mit dem Ziel unterzeichnet, den Wandel zum Wasserstoffantrieb im schienengebundenen Verkehr zu beschleunigen.
Der Umstieg auf den biogenen Flüssigtreibstoff senkt unter dem Strich die CO₂-Emissionen im Vergleich zum fossilen Diesel enorm. Die positive Umweltwirkung lässt sich derzeit mit einem kleinen Aufpreis pro Liter erkaufen.